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Heilpraktiker - Berufsbild und Prüfung

Das Berufsbild des Heilpraktikers
– Tradition trifft Verantwortung

Der Heilpraktikerberuf in Deutschland ist ein einzigartiges Berufsbild im Gesundheitswesen, das zwischen Schulmedizin, Naturheilkunde und alternativen Heilmethoden vermittelt. Heilpraktiker verstehen sich als Gesundheitsbegleiter, die den Menschen ganzheitlich betrachten: Körper, Geist und Seele stehen im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Dabei reicht das Tätigkeitsspektrum von klassischer Naturheilkunde über Regulations- und Entgiftungstherapien bis hin zu psychotherapeutischer Arbeit.

Das Heilpraktikergesetz – Die gesetzliche Grundlage

Das Berufsbild des Heilpraktikers ist im sogenannten Heilpraktikergesetz (kurz: HP-Gesetz) geregelt. Es trat bereits 1939 in Kraft und definiert die Voraussetzungen, unter denen die „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ erlaubt ist. Ein Heilpraktiker darf nur tätig werden, wenn ihm eine behördliche Erlaubnis erteilt wurde — diese Erlaubnis ist an die erfolgreiche Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt gebunden. Das Gesetz dient vor allem dem Schutz der Patienten und stellt sicher, dass Heilpraktiker über ausreichende Kenntnisse verfügen, um eigenverantwortlich diagnostizieren und therapieren zu können.

Die Heilpraktikerprüfung – Hürde und Qualitätssicherung

Bevor jemand als Heilpraktiker tätig werden darf, muss er die sogenannte Heilpraktikerprüfung bestehen. Diese gliedert sich in zwei Teile: einen schriftlichen Multiple-Choice-Test sowie eine mündliche/praktische Prüfung. Geprüft werden nicht nur schulmedizinisches Basiswissen in Anatomie, Physiologie und Pathologie, sondern auch rechtliche Grundlagen, Differentialdiagnosen und Notfallmaßnahmen. Das Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass Heilpraktiker keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen, denn sie arbeiten selbstständig und tragen für ihre Diagnosen und Therapien volle Verantwortung.

Was darf ein Heilpraktiker – und was nicht?

Ein Heilpraktiker hat die Erlaubnis, Heilkunde auszuüben, allerdings mit klaren gesetzlichen Grenzen. Er darf Krankheiten erkennen, lindern und heilen, solange keine berufsrechtlichen Einschränkungen oder medizinischen Verbote greifen. Ein Heilpraktiker darf:

  • eigenständig Diagnosen stellen,

  • naturheilkundliche und alternative Therapien durchführen,

  • Patienten beraten und begleiten.

Allerdings gibt es auch klare Grenzen:

​Er darf  bestimmte Bereiche der Medizin, wie z.B. die Behandlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, die Zahnheilkunde, Geburtshilfe und das Verschreiben rezeptpflichtiger Medikamente, nicht ausüben. Auch die Durchführung von Röntgenuntersuchungen oder die Feststellung des Todes wird ihn nicht erlaubt.

Zudem ist er verpflichtet, seine Grenzen zu kennen und im Zweifelsfall Patienten an einen Arzt zu überweisen.

Voraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber:

  • mindestens 25 Jahre alt sein,

  • einen Hauptschulabschluss nachweisen,

  • gesundheitlich und geistig in der Lage sein, den Beruf auszuüben (attestiert durch ein Gesundheitszeugnis),

  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Zurück zur Medizin 

In einer Zeit, in der viele Menschen zwischen High-Tech-Medizin und menschlicher Zuwendung nach Balance suchen, schlägt der Heilpraktikerberuf eine Brücke zurück zu den Wurzeln der Medizin: zur ganzheitlichen Betrachtung des Menschen. Oft suchen Patienten bei Heilpraktikern Hilfe, wenn schulmedizinische Behandlungen ausgeschöpft sind oder eine individuellere, ursachenorientierte Begleitung gewünscht wird. Der Gedanke „Zurück zur Medizin“ bedeutet hier nicht die Ablehnung moderner Diagnostik, sondern die Rückbesinnung auf die ursprüngliche Aufgabe der Heilkunde: dem Menschen auf allen Ebenen zu helfen.

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